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Pflegestufe 1
Um in Pflegestufe 1 eingestuft zu werden, muss der Pflegebedürftige mindestens 90 Minuten täglich pflegebedürftig sein. Mindestens 45 Minuten davon müssen für mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege (Pflegeleistungen im Bereich der Ernährung, Körperpflege und Mobilität) benötigt werden.< zurück zur Übersicht